A B S C H N I T T E

Zu Veröffentlichen

Kontakte - Anfrage

Name:

Firma:

E-Mail:

Betreff:

Nachricht:

[Unternehmen] [Über uns] [Vertrieb] [Services] [Infos] [Shop]

Veröffnetlichungsdatum:

01.12.1999

Änderung in der Getränkeschankanlagenverordnung

Getränkeschankanlagen, ausgenommen Getränke- und Grundstoffbehälter, unterliegen alle zwei Jahre wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachkundigen. Der Betreiber hat die wiederkehrenden Prüfungen zu veranlassen. Der Sachkundige hat über die Prüfung und deren Ergebnis eine Bescheinigung im Betriebsbuch zu erteilen. Darüber hinausgehende Überprüfungen durch die zuständigen Behörden, insbesondere auf der Grundlage der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt

Fundstelle

Änderung vom Juni 1998 - in Kraft seit 01.01.1999

Kontaktinformationen:

Schankanlagenverordnung

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster.
© Copyright 1999 Kuega Alle Rechte vorbehalten.